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Corona

Schutzverordnung, Hygiene und Co.

Ab 4. März gilt wieder 3G

Bitte beachten Sie die Tagesaktuellen Coronanachrichen.

Bis dahin gilt weiterhin 2G+ (nächster Abschnitt).

2G+

10. Februar 2022

Geboostert?

Denken Sie bei Ihrem Besuch an die aktuell notwendige Impf-Bescheinigung über Ihre dritte Impfung und an Ihren Personalausweis.


Zweifach geimpft?

Wenn Sie nicht mehr als zwei Mal geimpft sind, benötigen Sie einen Test, der während Ihres gesamten Aufenthalts nicht älter als 24 Stunden sein darf. Denken Sie an Ihren Personalausweis.

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Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre benötigen keine Bescheinigung. Jugendliche benötigen jedoch einen Schülerausweis, Personalausweis oder Reisepass.


Bitte halten Sie Ihre Dokumente schon vor Betreten des Lokals bereit, um Abläufe zu vereinfachen.

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